Exklusive Angebote

Wie die Bild-Zeitung berichtet, kann die Kreditkartengebühr teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung: Die private Kreditkarte wird regelmäßig für berufliche Ausgaben, z.B. Dienstreisen oder Geschäftsessen genutzt. In diesem Fall kann ein Teil der Jahresgebühr bei der Steuererklärung unter Werbungskosten angegeben werden. Allerdings gilt dies nur für den Anteil der Kosten, der auf die beruflichen Zahlungen entfällt.
Quelle: Bild
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