
Gute Nachrichten für Verbraucher: die Beweispflicht bei umstrittenen Kreditkartenabbuchungen liegt laut einer Entscheidung des Amtsgerichts München grundsätzlich bei der Bank. Das bedeutet: die Bank muss das abgebuchte Geld ersetzen, wenn der Kunde den Einkauf bestreitet, ausgenommen, wenn der Kunde leichtfertig mit den Daten der Kreditkarte umgegangen ist. Letzteres jedoch muss die Bank beweisen.
In einem konkreten Fall hatte eine Kundin dreimal eine neue Kreditkarte erhalten, nachdem sie auf den Abrechnungen der alten Kreditkarten Unregelmässigkeiten entdeckt hatte. Bei der letzten Reklamation wollte die Bank nicht mehr bezahlen. Das Problem der Bank jedoch war, dass sie den Händlern die Abbuchung ermöglicht hatte, ohne diese weiter zu prüfen oder Belege zu verlangen bzw. die umstrittenen Händler zu sperren.
Quelle: Focus
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