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(Credit: Selvin)
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass Ryanairs Praxis, für Flugbuchungen mit Kreditkarte oder EC-Karte eine Extragebühr zu veranschlagen, unzulässig ist. Dieses Urteil wurde gefällt, nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbz) geklagt hatte. Ryanair hatte für den Einsatz der EC-Karte 1,50 Euro und für den Einsatz der Kreditkarte 4,00 Euro verlangt. Damit haben Verbraucherschützer in Deutschland einen wesentlichen Sieg errungen - ausserhalb von Deutschland gilt jedoch Gebührenpraxis von Ryanair weiter.
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