Im Dezember gilt das Sonderkündigungsrecht für KFZ-Versicherungen. Wer als Autofahrer das Sonderkündigungsrecht nutzt, kann seine alte Autoversicherung noch bis 31.12.08 kündigen und zu einem anderen Anbbieter wechseln.
Das Sonderkündigungsrecht gilt bei Fahrzeugwechsel, Tariferhöhung und nach einem Unfall.
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