Der deutsche Gesetzgeber hat bereits eine Vielzahl von Gesetzen erlassen, die Schutz vor Kreditkartenbetrug bieten sollen. Dieser Schutz greift jedoch nur, wenn der Kreditkarten Nutzer selbst nicht fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Folgende Verhaltensregeln sind zu beachten:
Eine wesentliche Pflicht des Kreditkartennutzers ist es, die Kreditkartenabrechnung innerhalb von 30 Tagen nach erhalt zu überprüfen. Bei Ungereimtheiten muss die Bank innerhalb dieser Frist alarmiert werden, dann trägt das Institut einen Großteil des Schadens. Normalerweise haftet der Kreditkartennutzer gar nicht, schlimmstenfalls jedoch mit 50 Euro.
Auch muss die Kreditkarte unmittelbar nach deren Verlust oder Verschwinden gesperrt werden. Ansonsten geht die Rechtslage von Fahrlässigkeit aus. Gleiches gilt, wenn Dritten die Geheimnummer zugänglich gemacht wird oder wenn die Kreditkarte nachweisbar unverschlossen im Auto oder anderen leicht zugänglichen Orten aufbewahrt und von dort entwendet wurde. Bitte beachten: die Kreditkarte niemals zusammen mit der Geheimnummer aufbewahren oder gar die Geheimnummer auf der Karte vermerken.