Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht in Werbepost "unzumutbare Belästigung".
Für Verbraucherschützer stößt das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof zur Werbepost mit Kreditkarten auf Unverständnis. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ging innerhalb von mehr als zwei Jahren über mehrere Instanzen und bekam nirgendwo Recht zugesprochen. Nach der Urteilsverkündigung des BGH kündigte die Verbraucherzentrale Revision an, die allerdings ebenfalls abgelehnt wird. Aber nicht nur Verbraucherschützer sind überrascht, denn das BGH-Urteil erweitert den Marketingspielraum der Kreditkartenanbieter erheblich - auf Kosten der Privatsphäre der potenziellen Kunden.
Das Problem liegt nämlich darin, dass die im Werbeschreiben mitgesandten Kreditkarten (wir berichteten) bereits vorgedruckt sind - und zwar mit den Daten des Adressaten. Zwar kommt nur bei einer aktiven Antwort des potenziellen Kunden ein Vertrag zu Stande, allerdings kann der Angeschriebene die Kreditkarte nicht einfach wegwerfen. Datenschutzexperten raten, eine solche Karte komplett zu zerschneiden, um persönliche Daten nicht unwissentlich weiterzugeben. Im Einzelfall ist dies kein großes Problem, allerdings werden diverse Personen, vor allem solche, die im Internet unaufmerksam mit der Weitergabe ihrer Daten sind, häufiger solche Werbepost erhalten werden. Summieren sich solche Werbebriefe, kann das für diese Personen recht lästig werden.
Problematisch ist auch, falls diese Briefe in falsche Hände geraten, denn in ihnen befindet sich auch das Antwortschreiben, mittels dessen der Kreditkartenvertrag zustande kommt. Durch eine einfache gefälschte Unterschrift kann so ein späterer Kreditkartenmissbrauch begünstigt werden.