Schnelles Handeln ist gefragt
Kreditkarten oder auch EC-Karten können schnell in falsche Hände geraten und innerhalb kürzester Zeit mit erheblichen Summen belastet werden. Deshalb sollten Sie stets darauf achten, ihre Kreditkarte sicher aufzubewahren. Kommt es dennoch zu einem Verlust, ist es wichtig, dass Sie den Kreditkartenanbieter - entweder die Bank oder die Kreditkartengesellschaft - umgehend informieren. Nur so ist es diesem möglich, die Karte schnellstmöglich zu sperren, damit keine weiteren Zahlungen getätigt werden können.
Als Kunde besteht für Sie sogar eine sogenannte „Sorgfaltsplicht“, die Sie laut AGB der Kreditkartenanbieter verpflichtet, den Verlust der EC- oder Kreditkarte sofort zu melden. Geschieht dies nicht, entfällt Ihr Versicherungsschutz, der besagt, dass nicht vom Karteninhaber getätigte Einkäufe storniert werden können und der Inhaber nur bis zur einer in Deutschland gesetzlich festgelegten Haftungsgrenze über 50 Euro haftet.
Der Karteninhaber kann nur dann in vollem Umfang verantwortlich gemacht werden, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er den Missbrauch durch grobe Fahrlässigkeit begünstigt oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
Neben den Rufnummern der Kreditkartengesellschaften gibt es die Rufnummer des einheitlichen Sperr-Notrufes (116 116), über den nicht nur Kreditkarten, sondern auch EC-Karten, Mobilfunkkarten etc. rund um die Uhr kostenfrei aus dem deutschen Inland bzw. kostenpflichtig aus dem Ausland (unter der Rufnummer 0049 116 116) gesperrt werden können.
Einen Vergleich aktueller Kreditkartenangebote gibt es hier.