Kreditkartenabrechnung als Verifizierung ausreichend
Einem Kunden, der seine Kreditkarte bei Flugantritt nicht vorweisen konnte, verweigerte eine Airline den Zutritt, da eine Verifikation nicht möglich war. Der Kunde klagte und bekam recht. Die Klausel, auf welche sich die Airline berief und die den Kunden verpflichtet, die zum Erwerb des Tickets benutzte Kreditkarte bei Flugantritt zur Verifizierung vorzuzeigen, sei ungültig, so das Landgericht Frankfurt.
Der Argumentation der Fluggesellschaft, so Missbrauchsfälle eindämmen zu wollen, folgte das Gericht nicht und verwies auf die unzumutbaren Risiken des Kunden, welche das Mitführen des Zahlungsmittel bei Reiseantritt mit sich brachte. Zur Verifizierung genüge auch eine Kreditkartenabrechnung, so die Richter. Dem Kläger wurde vom Gericht Schadensersatz zugesprochen.
Das Urteil bezieht sich nur auf die spezielle Klausel der Fluggesellschaft, allerdings ist denkbar, dass bei ähnlichen Klauseln wie etwa der Verifizierung über die EC-Karte ähnliche Richtersprüche folgen könnten.