Verwandte Themen
Keine verwandten Artikel gefunden
Empfehlen
Ob auf der Dienstreise oder bei dem Geschäftsessen – bei dienstlichen Anlässen wird mitunter auch mal die private Kreditkarte verwendet. Und wer das macht, der kann ein Teil der Jahresgebühr für die Kreditkarte steuerlich absetzen.
Ob auf der Dienstreise oder bei dem Geschäftsessen – bei dienstlichen Anlässen wird mitunter auch mal die private Kreditkarte verwendet. Und wer das macht, der kann ein Teil der Jahresgebühr für die Kreditkarte steuerlich absetzen.
Wer seine private Kreditkarte auch dienstlich nutzt, kann „einen Teil der Jahresgebühr für ihre Kreditkarte als Werbungskosten absetzen“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Allerdings müssen sie dafür etwas rechnen. „Absetzbar ist nur der Anteil der Kosten, der auf die beruflichen Zahlungen entfällt“, sagt Käding. Ein Beispiel: Sind 30 Prozent der Umsätze der Kreditkarte dienstlich veranlasst, können 30 Prozent der Kartengebühren beim Finanzamt geltend gemacht werden. Auch eventuell anfallende Transaktionskosten sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit dienstlichen Anlässen stehen.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) versteht sich als unabhängige und überparteiliche Interessenvertretung der Steuerzahler. Er fordert eine sparsame Verwendung von Steuergeldern, geringere Abgaben sowie ein einfaches und gerechtes Steuersystem. Damit liegt der nicht unumstrittene BdSt weitgehend auf der Linie von liberalen und konservativen Finanzpolitikern.
Über dem Eingang der Zentrale in Berlin zeigt eine "Schuldenuhr" die aktuelle Staatsverschuldung an. Außerdem wird öffentlichkeitswirksam ein "Steuerzahlergedenktag" ausgerufen - er steht für den Tag des Jahres, von dem an die Deutschen nicht für den Staat arbeiten, sondern für sich selbst.
Der 1949 gegründete gemeinnützige Verein hat nach eigenen Angaben mehr als 300 000 Mitglieder, aus deren Beiträgen er sich finanziert. Jedes Jahr im Herbst gibt der BdSt das sogenannte Schwarzbuch heraus. Darin werden schwere Fälle von Steuerverschwendung angeprangert.