Große Privatbanken wollen 1,95 Euro pro Abhebung als Höchstwert einführen.
Bisher setzten sich Bargeldabhebegebühren aus einem Minimalpauschalbetrag sowie einem Mindestprozentsatz der Transaktionssumme zusammen, sofern an einer Fremdbank Cash abgehoben wurde. Bei einer 4%-igen Gebühr und 500 Euro Abhebevolumen würden nach alter Regelung 20 Euro Gebühren fällig. Im Bundesschnitt wurden in den letzten Jahren bei "Fremdabhebungen" immerhin 5,64 Euro fällig.
Große Privatbanken haben nun auf eine Rüge des Bundeskartellamtes hin reagiert und eine Höchstgebühr pro Abhebung in Höhe von 1,95 Euro vereinbart. Dies ergab eine Umfrage der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung und des Portals biallo.de.
In diesem Zusammenhang besonders interessant: der neue vereinbarte - und gesetzlich nicht verbindliche - Grenzwert entspricht in etwa 4 DM. Dies war der Wert, auf den sich die deutsche Finanzbranche bis Ende der 90er Jahre als Maximalwert geeinigt hatte, bis die Sparkassen diese Vereinbarung überraschend aufkündigten. Sie profitieren am meisten von hohen Gebühren, weil sie das größte Automatennetz haben. Bezeichnend, dass die Sparkassen auch jetzt der Initiative der Privatbanken nicht beitreten. Und das, obwohl Sparkassen, ebenso wie genossenschaftliche Finanzdienstleister, in ihrem Selbstverständnis dem Gemeinwohl verpflichtet sind.