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Kreditkarten bieten zahlreiche Vorteile, kosten aber meist auch
Gebühren, falls sie nicht im Preis eines Konto-Paket enthalten sind. Bei
einer vom Kunden angezweifelten Abbuchung liegt die Beweislast beim
Kartenanbieter. Wenn der Verbraucher im Internet, per Telefon oder Post
bestelle, schützt ihn das Fernabsatzgesetz gegen Kreditkartenbetrug.
Denn im Betrugsfall muss der Kunde nur die Kreditkartenrechnung
bezahlen, für die es unterschriebene Belege gebe.
Kurze Orientierungshilfe:
Kreditkarten bieten zahlreiche Vorteile, kosten aber meist auch
Gebühren, falls sie nicht im Preis eines Konto-Paket enthalten sind. Bei
einer vom Kunden angezweifelten Abbuchung liege die Beweislast beim
Kartenanbieter. Wenn der Verbraucher im Internet, per Telefon oder Post
bestelle, schützt ihn das Fernabsatzgesetz gegen Kreditkartenbetrug.
Denn im Betrugsfall muss der Kunde nur die Kreditkartenrechnung
bezahlen, für die es unterschriebene Belege gebe.
Vorbeugend empfehlen die Experten der Dresdner Bank: "Kartennummer und
Ablaufdatum nur beim Kauf bekannt geben, im Internet immer
verschlüsselte Verbindungen nutzen und im Ausland beim Bezahlen die
Karte möglichst nicht aus dem Auge lassen."
Am weitesten verbreitet sei die Maestro-Karte, die früher EC-Karte, die zumeist kostenlos mit dem Girokonto vergeben werde. Die vierstellige Geheimzahl (PIN) sollten die Kunden auswendig lernen und keinesfalls auf der Karte oder im Geldbeutel notieren. Auch bei der PIN-Eingabe am Automaten oder im Geschäft sei Vorsicht geboten: Im Schadensfall müsse der Kunde nachweisen, das er seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat. Bei Verlust oder Diebstahl könne die Karte unter der zentralen Nummer (0)1805-021021 gesperrt werden.
Auf dem Vormarsch seien auch Bonus- und Rabattkarten. Sie seien zwar meist kostenlos, dafür müsse der Verbraucher aber seine persönlichen Daten preisgeben. Eine Kundenkarte sei nur dann sinnvoll, wenn der Verbraucher in dem Geschäft häufig einkauft. Bei Karten mit Kreditfunktion sollte vorher die Höhe der Zinsen geprüft werden
Eine weitere Variante sind die Prepaid-Kreditkarten: Diese können wie normale Kreditkarten genutzt werden: zum bargeldlosen Bezahlen, oder zum Abheben von Bargeld im In- und Ausland. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass der Besitzer zuerst eine bestimmte Summe auf die Prepaid-Karte einzahlen muss und erst dann über diese frei verfügen kann. Die Karte ist somit eine Kreditkarte auf Guthabenbasis, für deren Bewilligung es keiner positiven Schufa-Auskunft bedarf. Ausgegeben werden kann nur, was zuvor einbezahlt wurde. Und beim Bezahlen erfolgt eine Vorauthorisierung des erforderlichen Betrags auf der Karte. Dabei wird geprüft, ob das Guthaben auf der Karte für den Einkauf auch ausreicht.