Urteil des Oberlandesgerichts München vom Bundesgerichtshof bestätigt
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Genossenschaftsbanken und Sparkassen weiterhin Geldabhebungen an ihren Automaten per Kreditkarte zulassen müssen. Die Sperrung der Automaten für Kreditkarten gilt als unzulässig.
Nach Angaben des Nachrichtenmagazins “Focus” hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde der Sparkasse Ingolstadt zurückgewiesen. Diese hatte gegen die Nichtzulassung der Revision durch das OLG geklagt.
Das Problem aus Sicht der Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist, dass diese bei Geldabhebungen mit Girokarten durch Kunden anderer Banken Gebühren erheben. Da viele Kunden von Direktbanken wie der VW Bank und der ING DiBa jedoch keine Girokarten sondern nur Kreditkarten besitzen, entgehen den Sparkassen Gebühreneinnahmen.