Zwischen der Schufa-Meldung und der ersten Mahnung müssen mindestens vier Wochen liegen
Kreditnehmer, die in Zahlungsverzug geraten, könnten bald sehr viel schneller als bislang einen negativen Schufaeintrag erhalten. Grund sind Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz, die bereits im April wirksam wurden. Demnach könnte ein negativer Schufaeintrag bereits erfolgen, wenn eine unbestrittene Forderung (z.B. eine fällige Kreditrate eines Ratenkredits) zweifach gemahnt worden ist.
Zwischen der Schufa-Meldung und der ersten Mahnung müssen mindestens vier Wochen liegen. Außerdem muss der Schuldner von den Vertragspartnern der Schufa über den drohenden Eintrag in Kenntnis gesetzt werden. Zu den Vertragspartnern der Schufa gehören Banken, Telekommunikationsunternehmen und Einzelhändler.