Seit Januar gibt es das Pfändungsschutzkonto, nur über dieses Spezialkonto lässt sich nun das Existenzminimum vor dem Zugriff der Gläubiger retten. Schuldnern könnte sonst der Geldhahn komplett zugedreht werden. Gehalt, Rente, Sozialleistungen oder Kindergeld werden auf normalen Girokonten künftig uneingeschränkt pfändbar. Das P-Konto musste bis spätestens 27. Dezember bei der Bank beantragt sein, damit es noch bis zum Jahreswechsel greifen kann. Fragen und Antworten zu dem Pfändungsschutzkonto:
1. Was bringt das P-Konto?
Gepfändeten Schuldnern bleibt damit automatisch mindestens der Grundbetrag von 1.028,89 Euro im Monat, aus dem laufende Kosten wie Miete, Strom, Versicherungen bezahlt werden können. Mit P-Konto kriegen Überschuldete mehr finanziellen Spielraum, die Kontensperrung fällt weg. Ohne P-Konto musste der Schuldner schnell einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen, um sich Pfändungsschutz zu holen. Aber auch nach der gerichtlichen Freigabe war ein gepfändetes Konto nur eingeschränkt nutzbar und wurde häufig von der Bank gekündigt.
2. Wie bleibt noch mehr Geld geschützt?
Der Pfändungsgrundbetrag kann aufgestockt werden, wenn der Schuldner die entsprechenden Nachweise gleich zur Bank mitbringt. Hat er etwa Unterhaltsverpflichtungen für ein Kind oder einen Ehepartner, erhöht sich die geschützte Summe um 387,22 Euro auf 1.416,11 Euro. Für jede weitere Person, die er unterstützt, kommen 215,73 Euro dazu. Außerdem kann er sich das Kindergeld sowie den Bezug von Sozialleistungen schützen lassen.
3. Warum wird das P-Konto zum Muss?
Seit Januar ist es nicht mehr möglich, per Gerichtsentscheid Guthaben vor Gläubigern schützen zu lassen. Die Justiz soll entlastet werden. Alte Beschlüsse werden hinfällig. Außerdem fällt auch der bisherige besondere Schutz von Sozialleistungen wie Hartz IV und Kindergeld weg. Nur auf dem P-Konto ist dieses Geld noch 14 Tage lang vor der Verrechnung mit den Miesen sicher. Jeden Monat werden etwa rund 350.000 Konten bundesweit gepfändet.
4. Wie viele Konten dürfen sein?
Jeder Schuldner hat gegenüber seiner Bank den Anspruch darauf, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Er darf aber nur ein einziges haben, nicht mehrere. Ist ein Ehepaar von Pfändung betroffen, müsste es also ein gemeinsames Girokonto in zwei eigenständige P-Konten aufsplitten, sagt Holzhäuser. Auch Konten im Minus können umgewandelt werden.
5. Welche Kosten fallen an?
Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos oder die Neueinrichtung eines P-Kontos ist kostenfrei. Der Schuldner muss den Schutz seines Existenzminimums allerdings selbst in die Hand nehmen. Vier Tage nach Antrag muss die Bank alles erledigt haben.
6. Wo liegen Fallstricke?
Ein laufendes P-Konto kostet nicht zu knapp. Die monatlichen Kontoführungsgebühren lägen zum Teil bei happigen 15 oder gar 25 Euro, sagt Holzhäuser. Wer kräftig zur Kasse gebeten wird, solle sich bei den Verbraucherzentralen melden.
7. Nutzt das P-Konto für schlechte Zeiten?
Wer etwa Angst um seinen Job oder eine künftige Verschuldung, aber derzeit noch intakte Finanzen hat, sollte besser nicht vorsorglich ein P-Konto für schlechte Zeiten anlegen. Zum einen wird das P-Konto in jedem Fall an die Schufa gemeldet. Zum anderen könnte damit womöglich der Weg zu einem Bankkredit in Zukunft erschwert sein.