Nicht alle Bankgebühren sind unzulässig. Für viele Dienstleistungen darf ein Geldinstitut sehr wohl Entgelte und Auslagen einfordern. Strittig ist dann oft nur, wie viel der Kunde zahlen muss - etwa fürs Geldabheben am fremden Bankautomaten.
Für grundsätzlich zulässig halten Gerichte und Verbraucherschützer Gebührenforderungen beispielsweise in folgenden Fällen: Ein Bankkunde muss dafür sorgen, dass sein Konto gedeckt ist, wenn er vorher eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Klappt der Geldeinzug auf diese Weise nicht, darf die Bank den Kontoinhaber mit einem Entgelt belasten (BGH, XI ZR 245/01). Wer innerhalb der EU seine Kreditkarte einsetzt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden, sofern er in Euro zahlt. Bei anderen Währungen oder außerhalb der EU darf die Bank Bearbeitungsgebühren berechnen (BGH, XI ZR 167/96).
Lässt die Bank zu, dass das Girokonto über den vereinbarten Disporahmen hinaus überzogen wird, geht sie ein höheres Ausfallrisiko ein. Für den Mehraufwand kann sie einen Zinsaufschlag verlangen (BGH, XI ZR 196/91).
Bereitstellungszinsen für Kredite dürfen sein. Die Bank braucht ein Darlehen nicht umsonst bis zum Abruf zur Verfügung stellen. Es ist Sache des Kunden, wenn er das bereitgehaltene Geld noch nicht verwenden kann (BGH, III ZR 207/83). Steigt der Kunde aus einem Ratenkredit oder Baudarlehen vorzeitig aus, bringt er die Bank um einen Zinsgewinn. Den Verlust kann sich die Bank über eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten lassen (BGH, III ZR 207/83 und XI ZR 285/03).
Das Thema Bankengebühren ist ein Dauerbrenner in Deutschland. Ein Beispiel: Wer in Deutschland sein Konto überzieht, zahlt laut Verbraucherschützern oft zu hohe Zinsen. Banken und Sparkassen würden das das niedrige Zinsniveau nur unzureichend an ihre Kunden weitergeben, kritisieren Verbraucherschützer. Die Geldinstitute fordern Dispozinsen von sechs bis knapp 17 Prozent für die Überziehung des Girokontos, wie eine Studie unter rund 700 privaten Instituten, Direktbanken, Sparkassen und genossenschaftlichen Geldhäusern ergab. Vor allem kleinere Institute langten demnach kräftig zu.
Auch die Gebühren für Plastikgeld (Kreditkarte - auch für Gold-Kreditkarten - und EC-Karten), stehen immer wieder zur Diskussion.