
Ein Gericht in Frankfurt hat entschieden, dass das PIN-System bei Kreditkarten ausreichend sicher ist. Das bedeutet: der Kunde muss weiterhin Betrug nachweisen, wenn mit einer gestohlenen Kreditkarte in Verbindung mit einer PIN-Nummer Geld abgehoben wurde. Der Urteilsspruch erging am Oberlandesgericht Frankfurt als Antwort auf eine Sammelklage der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen gegen die Euro Kartensysteme GmbH in Frankfurt.
Die Verbraucherzentralen behaupteten, die Geheimnummern stellten ein Sicherheitsrisiko dar, da es Fälle von Kunden gegeben habe, die ihre Geheimnummer noch nicht erhalten hatten, trotzdem aber Opfer von Kreditkartenmissbrauch wurden.
Quelle: Zeit Online
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